Messe_Banner

Statuten IG Automation/Elektronik/Maschinenbau

Vereinsstatuten

IG Automation/Elektronik/Maschinenbau mit Sitz in Basel

1. Name und Sitz

Unter dem Namen "IG Automation/Elektronik/Maschinenbau" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel.

2. Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung des Berufsnachwuchses in den Berufen Automatiker/in EFZ, Elektroniker/in EFZ, Automatikmonteur/in EFZ, PolymechanikerIn EFZ, ProduktionsmechanikerIn EFZ und KonstrukteurIn EFZ. Ein Schwerpunkt soll dabei sein, an der Basler Berufs- und Bildungsmesse und der Berufsschau in Pratteln jeweils eien Stand zu organisieren.

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Die Hauptstandorganisatoren leisten zusätzliche Beiträge, damit ein Standplatz an der Messe finanzierbar wird.

4. Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat. Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede juristische Person werden, welche die Berufe Automatiker/in EFZ, Elektroniker/in EFZ, Automatikmonteur/in EFZ, PolymechanikerIn EFZ, ProduktionsmechanikerIn EFZ und KonstrukteurIn EFZ in der Region Basel ausbildet und sich als Passivmitglied meldet. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Auflösung.

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit/per Ende Jahr möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • der Rechnungsrevisor

8. Die Generalversammlungs

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder zwei Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Generalversammlung hat folgende unentziehbaren Aufgaben:

  • Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
  • Festsetzung und Änderung der Statuten
  • Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
  • Beschluss über das Jahresbudget
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages

An der Generalversammlung besitzt jedes Aktivmitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich dem Präsidenten, Vize-Präsidenten und Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

10. Der Revisor

Die Generalversammlung wählt jährlich ein Rechnungsrevisor, welcher die Buchführung jeweils vor der Generalversammlung kontrolliert.

11. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Einzelunterschrift jedes Vorstandsmitglieds.

12. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

13. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder an der Generalversammlung dem Änderungsvorschlag zustimmen.

14. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

15. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 27. November 2009 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. An der Generalversammlung vom 10. Februar 2011 sind die Statuten um den Maschinenbau und die Berufe KonstrukteurIn, PoylmechanikerIn und ProduktionsmechanikerIn erweitert worden.

 

Basel, den 28. November 2009 (aktualisiert am 10. Februar 2011)

Der Präsident Thomas B. Müller und der Vizepräsident Bernhard Keser